Theorie und Praxiskurse des Kantons Zürich - obligatorsich, nicht langweilig! 

 

🐾Theoriekurs – Klarheit von Anfang an

📝Wer muss den Theoriekurs machen?

Der obligatorische Theoriekurs richtet sich an alle Personen, die ab dem 1. Juni 2025 zum ersten Mal einen Hund halten möchten – unabhängig davon, ob es sich um einen Welpen, einen Tierschutzhund oder einen älteren Hund handelt.

Der Kurs muss vor der Übernahme des Hundes abgeschlossen werden. Das gilt auch, wenn der Hund bereits älter ist oder aus dem Freundeskreis übernommen wird. Entscheidend ist, ob du jemals zuvor offiziell als Halter:in im Kanton Zürich registriert warst.

Wer z. B. mit einem Hund aus dem Aargau nach Zürich zieht und dort noch nie als Halter:in gemeldet war, gilt offiziell als Ersthalter:in – auch wenn der Hund schon seit Jahren bei dir lebt. In diesem Fall ist der Theoriekurs obligatorisch.

📜 Rechtsgrundlage: §13 der Hundeverordnung (HuV) des Kantons Zürich verpflichtet alle erstmaligen Hundehalter:innen, vor der Übernahme einen Theoriekurs zu absolvieren – sofern sie nicht nachweisen können, dass sie bereits im Kanton Zürich einen Hund gehalten haben.

Krimitouren Wer bereits vor dem 1. Juni 2025 im Kanton Zürich einen Hund gehalten und korrekt gemeldet hat, ist von der Theoriepflicht befreit.

🐾 Praxiskurs – Alltag meistern mit Herz & Verstand

 Wer muss den Praxiskurs machen?

Der obligatorische Praxiskurs gilt für alle Personen, die ab dem 1. Juni 2025 einen neuen Hund halten – unabhängig davon, ob sie bereits Hundeerfahrung haben oder nicht.

Die Pflicht betrifft sowohl Ersthundebesitzer:innen als auch erfahrene Hundehalter:innen, die einen neuen Hund übernehmen – egal ob Welpe, erwachsener Hund oder Senior, und unabhängig davon, ob der Hund aus der Schweiz oder aus dem Ausland stammt.

Auch Zuzüger:innen aus anderen Kantonen oder dem Ausland müssen den Praxiskurs absolvieren, wenn sie mit einem Hund neu in den Kanton Zürich ziehen. Denn: Die Regelung ist kantonal und basiert nicht auf dem nationalen Hunderegister (AMICUS), sondern auf den kantonalen Vorgaben.

Der Kurs muss innerhalb des ersten Jahres nach der Übernahme des Hundes absolviert werden. Ziel ist ein sicherer, rücksichtsvoller und gut strukturierter Start ins gemeinsame Leben – im Sinne aller Beteiligten.

📜 Rechtsgrundlage: §13 der Hundeverordnung (HuV) des Kantons Zürich verpflichtet alle Halter:innen nach der Übernahme eines neuen Hundes zur Absolvierung eines Praxiskurses – unabhängig von ihrer bisherigen Hundeerfahrung.